Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle geschlossenen Verträge über die Erbringung von online-Schulungsleistungen im Bereich des Aktien-, Futures-, Options- und sonstigem Derivatehandels zwischen der Bernd Boehme GmbH & Co. KG, Berliner Str. 49, 69120 Heidelberg ("BBA"), und ihren Kunden, wenn diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind ("Kunden").

(2) Änderungen der AGB, die dem Kunden mindestens in Textform mitgeteilt werden, erlangen Gültigkeit, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen widerspricht. Die Mitteilung enthält auch den Hinweis auf dieses Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde, ist BBA danach zur Kündigung innerhalb von einem (1) Monat berechtigt.

(3) Vorbehaltlich des Satzes 3 gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden von BBA schriftlich anerkannt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen BBA und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Gegenstand der Leistungen von BBA

(1) BBA eröffnet dem Kunden einen online-Zugang zu seinen Lehrgängen im Bereich des Börsenhandels, insbesondere zu den Themenbereichen des Aktien-, Futures-, Options- und sonstigem Derivathandels („Lehrgänge“). Hierzu stellt dem Kunden einen eigenen personalisierten Zugang über das Internet zu den Lehrgängen zur Verfügung. Die Lehrgänge werden in Form von online-Seminaren, live-Webinaren und online-Schulungen durchgeführt. Online-Seminare und/oder Online-Schulungen können für den Kunden als abrufbare Videodatei verfügbar gemacht werden, live-Webinare finden ausschließlich zu den von BBA festgelegten und dem Kunden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilten Zeitpunkten statt. Die Details, zum Beispiel die Adresse der Website, über die der Zugang zu den Lehrgängen zur Verfügung gestellt wird, die Dauer des Zugangs oder der ungefähre Inhalt der Lehrgänge, ergeben sich aus der individuellen Abrede zwischen BBA und dem Kunden, welche auch in der Bestätigungs-E-Mail (siehe § 3 Abs. (2)) zusammengefasst sind.

(2) Über die bloße Zurverfügungstellung des Zugangs zu den Lehrgängen hinaus schuldet BBA keinen bestimmten Erfolg, insbesondere gibt BBA weder Anlageempfehlungen ab, noch kann BBA den Erfolg bestimmter Börsenhandelsmaßnahmen prognostizieren.

(3) Der Zugang des Kunden zum Internet und die Funktionsfähigkeit des Internetzugangs gehören nicht zu den Leistungen von BBA.

(4) BBA kann dem Kunden nach eigenem Ermessen elektronische Lehrgangsmaterialien, zum Beispiel Text- und Videodateien, zur Verfügung stellen („Lehrgangsmaterialien“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von bestimmten Lehrgangsmaterialien. BBA ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, Lehrgangsmaterialien nach Ablauf der Zugangszeit für den Kunden verfügbar zu halten oder zu machen.

(5) BBA gewährleistet eine Erreichbarkeit des Servers von 98% im Kalenderjahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von

a) technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BBA liegen (z.B. höhere Gewalt, Viren- und Hackerangriffe), oder

b) Wartungsarbeiten nicht zu erreichen ist. Planmäßige Wartungsarbeiten wird BBA dem Kunden vor deren jeweiliger Ausführung ankündigen und nach Möglichkeit nachts vornehmen. Über außerplanmäßige Wartungsarbeiten informiert BBA den Kunden unverzüglich.

§ 3 Vertragsschluss; Bestätigungs-E-Mail; Zugangsdaten

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Lehrgängen auf den Websites von BBA stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen BBA und dem Kunden erfolgt – in der Regel – fernmündlich per Telefon. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, bestätigt BBA dem Kunden das Zustandekommen des Vertrages unter Angabe des wesentlichen Inhalts; BBA wird die Bestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden.

(3) BBA sendet dem Kunden nach Vertragsschluss eine Rechnung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu.

(4) Der Kunde teilt BBA spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zumindest in Textform mit, für welche seiner Mitarbeiter oder Beauftragten er einen online-Zugang benötigt („Nutzer“).

(5) Nachdem der Kunde die vereinbarte Vergütung für die Lehrgänge voll gezahlt hat, sendet BBA dem Kunden für sämtliche benannten Nutzer jeweils einen Nutzernamen und ein Nutzerpasswort zu, mit denen sich die Nutzer Zugang zu den Lehrgängen verschaffen können. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer die Zugangsdaten für den online-Zugriff geheim halten und Dritten nicht zugänglich machen.

§ 4 Preise; Rechnung; Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Zurverfügungstellung des online-Zugangs zu den Lehrgängen (inklusive der Teilnahme hieran) und den Lehrgangsmaterialien wird zwischen BBA und dem Kunden individuell vereinbart.

(2) BBA sendet dem Kunden die Rechnung gemeinsam mit der Bestätigungs-E-Mail zu.

(3) Die Vergütung gemäß Abs. (1) wird bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, BBA und der Kunde treffen eine anderslautende ausdrückliche Absprache.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) BBA räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche (einfache), nicht-übertragbare, lediglich an dessen Nutzer unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die in dem Vertrag genannte Laufzeit begrenzte Recht ein, den online-Zugang zum Zwecke der Teilnahme an den Lehrgängen zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Recht, online auf die Lehrgänge zuzugreifen, die zur Verfügung gestellten Video- und Textdateien abzurufen und einzusehen und an den live-Webinaren teilzunehmen.

(2) Das Nutzungsrecht gemäß Abs. (1) umfasst nicht das Recht, die Lehrgänge und/oder Lehrgangsmaterialien zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder zu vervielfältigen (inklusive dem Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern), es sei denn, diese Vervielfältigung ist für deren bestimmungsgemäße Nutzung der Lehrgänge erforderlich. Ferner umfasst das Nutzungsrecht gemäß Abs. (1) weder das Recht, die Lehrgänge und/oder Lehrgangsmaterialien zu übersetzen, bearbeiten, umzuarrangieren oder anderweitig zu modifizieren, noch das Recht den online-Zugang hierzu Dritten, gleich ob gegen Entgelt oder entgeltfrei, zur Verfügung zu stellen. [Verbot des Account-Sharings].

(3) Die Nutzung ist auf bis zu zwei unterschiedliche IP-Adressen pro Kalendertag und Zugang beschränkt. Bei mehr als zwei unterschiedlichen IP-Adressen pro Kalendertag und Zugang kann die Nutzung des Zugangs für vierundzwanzig Stunden eingeschränkt oder gesperrt werden.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer den online-Zugang sowie die Lehrgänge und Lehrgangsmaterialien lediglich in dem nach Abs. (1) und (2) eingeräumten Umfang nutzen.

(5) Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abs. (1) steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung in voller Höhe an BBA gezahlt hat. (5) Etwaige Vergütungsansprüche für die Einräumung der in Abs. (1) genannten Nutzungsrechte sind für die Dauer des Vertrages mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung (siehe § 4) abgegolten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat die zwischen BBA und dem Kunden individuell vereinbarte Laufzeit.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der BBA zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von BBA dadurch verletzt, dass er den online-Zugang Dritten zur Verfügung stellt und dies nach einer Abmahnung von BBA nicht innerhalb einer angemessenen Frist unterlässt.

(3) Eine Kündigung seitens BBA muss zumindest in Textform erfolgen. Für eine Kündigung seitens des Kunden ist die schriftliche Form erforderlich.

(4) Im Falle der Kündigung ist BBA berechtigt, den online-Zugang des Kunden zu sperren.

§ 7 Gewährleistung

(1) BBA wird den online-Zugang sowie die Lehrgänge und Lehrgangsmaterialien mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Schulungswesens bereitstellen.

(2) Der Kunde zeigt BBA jegliche Mängel mindestens in Textform an und beschreibt soweit wie möglich den Mangel und die (vermeintliche) Mangelursache.

(3) Soweit Gewährleistungsansprüche gegenüber BBA bestehen und vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, richten sich diese nach den gesetzlichen Vorschriften.

a) Wird die vertragsgemäße Nutzung des online-Zugangs ohne ein Verschulden von BBA durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, ist BBA berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. BBA wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf die Lehrgänge und Lehrgangsmaterialien ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

b) Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 8 sind Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen, sofern i. ein Mangel von der Hard- und/oder Software eines Dritten herrührt, mit der der Kunde die Software und/oder den Speicherplatz nutzt; BBA ist hierfür beweisbelastet; ii. ein Mangel vom Kunden aufgrund einer Handhabung, die nicht in Einklang mit der vertragsgemäßen Nutzung des online-Zugangs steht, verursacht wird. c) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.

§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus dieser Vereinbarung einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet BBA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung von BBA gegenüber dem Kunden ist unbeschränkt:

a) im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung,

b) bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

d) im Umfang einer übernommenen Garantie,

e) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Im Übrigen ist die Haftung von BBA gemäß den nachstehenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen hat, es sei denn, BBA hat den Mangel arglistig verschwiegen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrages ist (das sind Verpflichtungen deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrags oder die vereinbarungsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden), ist die Haftung von BBA der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für BBA zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar und typisch war.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von BBA.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, BBA von jeglichen Kosten (z.B. Schadensersatz, Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen, die BBA aufgrund von Rechtsverletzungen oder Verstößen gegen diese AGB zu tragen hat, die der Kunde oder seine Nutzer schuldhaft begangen haben.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften und besonderer Abreden zwischen BBA und dem Kunden unterliegen diese AGB und die zwischen BBA und dem Kunden geschlossenen Verträge dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zwischen BBA und den Kunden geschlossenen Verträgen ist Heidelberg.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit von BBA anerkannten Forderungen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten.

(2) Höhere Gewalt bei BBA oder bei deren Vertragspartnern eintretende Betriebsstörungen, z.B. infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemien, die BBA ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Speicherplatz oder die Software zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen oder Mängel hieran zu beseitigen, wie z.B. auch fehlende Mobilfunk- bzw. Wlan-Konnektivität oder eine Verletzung von dem Kunden nach diesen AGB obliegenden Pflichten, verändern die in diesen AGB genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei (3) Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder lückenhaft war.

Heidelberg, 05.04.2025
Bernd Boehme Academy GmbH & Co. KG

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